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Reisebedingungen

KRAULAND REISEBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
Im Allgemeinen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 – Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBI. I Nr. 48/2001 (siehe auch unten in der pdf-Datei).

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung wird nach Übersendung der Buchungsbestätigung verbindlich. Die Anzahlung erfolgt aber frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden.

3. Anzahlung / Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf das ebenfalls auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtpreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden.

4. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Wanderreise
Falls Sie Ihre Teilnahme an der von Ihnen gebuchten Wanderreise absagen, entstehen folgende Stornokosten:

bis 30. Tag vor Wanderbeginn 20 %
ab 29. bis 20. Tag vor Wanderbeginn 35 %
ab 19. bis 10. Tag vor Wanderbeginn 60 %
ab 9. bis 4. Tag vor Wanderbeginn 80 %
ab 3. bis 2. Tag vor Wanderbeginn 90 %
ab 1.Tag bis direkt am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen (no show): 100%
des Reisepreises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Storno-Schutz-Versicherung

5. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Wanderreise
Sollte die, für die jeweilige Wanderreise festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, hat KRAULAND GmbH bis 21 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit, die Wanderwoche abzusagen. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe rückerstattet.

6. Beginn der Wanderreise und Treffpunkt
Die Wanderreise beginnt, falls nicht anders angegeben, bei dem im jeweiligen Programm angegebenen Treffpunkt. Sollte sich bei Ihrer Anreise eine unvorhergesehene Verzögerung ergeben, sodass Sie nicht pünktlich am Treffpunkt erscheinen können, rufen Sie bitte am Treffpunkt-Ort an und verständigen Sie den jeweiligen Wanderführer (Diesbezügliche Informationen erhalten Sie ca. 10 Tage vor Durchführung).

7. Änderung des Wanderreiseablaufs
Änderungen des Zeitplans bzw. Ablaufs des Wanderprogramms sowie Änderungen der einzelnen Wandertouren behalten wir uns vor. Aus diesen Änderungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Derlei Abweichungen entstehen meistens aus folgenden Gründen:


7.1. Änderungen durch die Leistungsfähigkeit der Gesamtgruppe und aus Gründen der Sicherheit der Teilnehmer:
Unsere Führer haben die Verantwortung während der Wanderungen übernommen, die gesamte Gruppe gemeinsam, sicher und auf erlebnisreiche Weise zu den Endpunkten der Wanderungen zu bringen. Aus diesem Grund werden der tatsächliche Routenverlauf und die Dauer der einzelnen Wandertage immer individuell an das tatsächliche Wetter und den Kondi tionszustand der Gesamtgruppe angepasst. Dadurch ist maximale Sicherheit bei maximalem Genuss während der Wanderungen gewährleistet.

7.2. Änderungen hervorgerufen durch die „Natur": In einem Zeitraum von einigen Monaten kann sich, auch von der Jahreszeit abhängig, eine für die
Gäste lohnendere Routenführung ergeben haben. Noch interessanter, noch spektakulärer oder vom Naturerlebnis noch intensiver. Diese Geheimtipps möchten wir unseren Wandergästen natürlich nicht vorenthalten und lassen diese sofort in das aktuelle Programm einfließen. Es kann auch infolge von unvorhergesehenen Naturereignissen und deren Folgen (Brände, Erdrutsche, Asphaltierung von Wanderwegen usw.) eine Route unattraktiv bzw. sogar ungangbar geworden sein. Veränderungen bzw. Neuerungen dieser Art können wir leider erst im Katalog der Folgesaison veröffentlichen.

8. Ausrüstung
Da die Wege mitunter schmal und steinig sind und wir während der Wanderungen in verschiedene Vegetationszonen bzw. Klimazonen vorstoßen, sind knöchelhohe Wanderschuhe mit Profilsohle für die Teilnahme an unseren Wanderreisen verpflichtend – Sport-Halbschuhe genügen nicht!
Unsere Führer sind angehalten das Schuhwerk der Teilnehmer zu kontrollieren und haben die Möglichkeit Personen mit unpassendem Schuhwerk von einzelnen Wandertagen bzw. der gesamten Wanderreise auszuschließen. Wechselnde Bedingungen können auch zu kühlem Wetter führen, für das Sie festere Kleidung (Mütze, Windjacke) und einen Regenschutz benötigen. Um sich vor der Sonne zu schützen raten wir zu einer Kopfbedeckung und zur Mitnahme einer Trinkflasche. Bequemen Rucksack und Badesachen nicht vergessen! Wir empfehlen außerdem Teleskop-Wanderstöcke. Gelegentlich durchwandern wir während unserer Touren Tunnelanlagen, aus diesem Grund sollte eine handliche Taschenlampe im Rucksack sein.

9. Gesundheit
Unsere Führer sind angehalten, die Teilnehmer unserer Wanderreise vertraulich nach ihrem aktuellen Gesundheitszustand zu befragen. Dies geschieht ausschließlich im Interesse der Sicherheit der einzelnen Teilnehmer bzw. der gesamten Gruppe. Unsere Führer können aus diesem Grund Personen die den Leistungsanforderungen der ausgeschriebenen Wanderreise nicht entsprechen von einzelnen Wanderungen bzw. der gesamten Wanderreise ausschließen.

10. Hotelwechsel bei Anschlussauf enthalten
Bei Buchung eines Anschlussaufenthaltes in einem anderen Hotel ist der Zwischentransfer vom/zum neuen Hotel selbst zu organisieren und ist nicht im Reisepreis inbegriffen!

11. Organisation und Betreuung
Die strengen Kriterien nach denen KRAULAND individuell wandern die einzelnen Touren plant und auswählt sowie die Betreuung während der Wanderungen durch die geprüften, qualifizierten, deutschsprechenden Berg- und Wanderführer gewährleisten ein unverfälschtes Naturerlebnis, an das Sie sich gerne zurückerinnern werden.

12. Zugesandte Fotos und Unterlagen
Uns von Teilnehmern zugesandte Fotos und Texte werden in unserem Archiv abgelegt. Wir behalten uns vor, diese ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und ohne Veröffentlichungshonorar zur Bebilderung unserer Reisen zu verwenden.

13. Krauland-Wanderpartner
Bei den im Katalog mit „Veranstalter: Krauland-Wanderpartner" gekennzeichneten Wanderreisen tritt Krauland als Vermittler auf.